Reichsbekleidungsstellen | 1914-1918: Ein rheinisches …

Einkommen von weniger als 3000 Mark, die ähnliche Bekleidungs-stücke nicht mehr besitzen und ihren Bedarf auf eine andere Weise nicht decken können. Die Abgabe in den vorstehend aufgeführten Ge-schäften erfolgt nur gegen Bezugsschein und gegen Bedürftigkeitsbe-scheinigung. Die Bedürftigkeitsbescheinigungen sind bei der Bezugs-

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